Angebot
Ich bin seit 2015 von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zur Abrechnung von Verhaltenstherapie zu Lasten aller gesetzlichen Krankenkassen und damit auch der Beihilfestellen, Heilfürsorge und Privaten Krankenkassen zugelassen.
Behandlung von
- Angst - Phobien
- Depression
- Notfall – Krise
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychosomatik
- Schmerzen
- Sexualität
- Stress - Burnout - Mobbing
- Trauer
Gesetzlich Versicherte: Sollte eine behandlungsbedürftige psychische Störung festgestellt werden, werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privatversicherte, Beihilfeberechtige, Heilfürsorge, Bundeswehr: Sollte eine behandlungsbedürftige psychische Störung festgestellt werden, werden die Kosten in der Regel von den Privaten Krankenkassen, Heilfürsorge und Beihilfestellen übernommen. Hierfür prüfen Sie bitte, wie die Bedingungen für Psychotherapie Ihres individuellen Vertrages sind, bzw. fragen Sie Ihre Krankenkasse. Als Angehöriger der Bundeswehr treten Sie bitte zunächst in Kontakt mit Ihrem Truppenarzt, der Ihnen eine Überweisung und Kostenübernahmeerklärung ausstellt.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler: Sie haben die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu übernehmen.